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Antrag auf Ausnahgenehmigung gemäß StVO (Diese Seite befindet sich im Aufbau. Bitte keine Anträge einreichen!!!)

Antrag auf Ausnahgenehmigung gemäß StVO

Hiermit  beantragen Sie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten und Benutzung von öffentlichen Kurzparkplätzen.

 

Aufgrund von § 46 Abs. 1 StVO können Sie eine jederzeit widerrufliche Ausnahmegenehmigung für die geltende Verkehrsbeschränkung erhalten.

Bitte beantragen Sie die Genehmigung  rechtzeitig, da diese sonst nicht erteilt werden kann.

Zum Online-Antrag