Hiermit beantragen Sie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten und Benutzung von öffentlichen Kurzparkplätzen.
Aufgrund von § 46 Abs. 1 StVO können Sie eine jederzeit widerrufliche Ausnahmegenehmigung für die geltende Verkehrsbeschränkung erhalten.
Bitte beantragen Sie die Genehmigung rechtzeitig, da diese sonst nicht erteilt werden kann.