Falls keine Hundehaltung mehr vorliegen sollte (Tod des Hundes, Besitzerwechsel, Umzug), ist dies unter Vorlage eines Nachweises unverzüglich der Steuerstelle der Stadt Weilheim i.OB mitzuteilen.
Die Abmeldung kann auch persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Datenschutzhinweis
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Stadt Weilheim i.OB und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte den Informationsschreiben der Verwaltung. Diese Informationen erhalten Sie bei Ihrer Verwaltung.