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Hundesteuer Abmeldung (Diese Seite befindet sich im Aufbau. Bitte keine Anträge einreichen!!!)

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Ende der Steuerpflicht / Abmeldung

  • Falls keine Hundehaltung mehr vorliegen sollte (Tod des Hundes, Besitzerwechsel, Umzug), ist dies unter Vorlage eines Nachweises unverzüglich der Steuerstelle der Stadt Weilheim i.OB mitzuteilen.

  • Die Abmeldung kann auch persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Datenschutzhinweis

  • Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Stadt Weilheim i.OB und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte den Informationsschreiben der Verwaltung. Diese Informationen erhalten Sie bei Ihrer Verwaltung.
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