RisVerwaltung

Ratsinformationssystem

Approval

Marktfestsetzung (Diese Seite befindet sich im Aufbau. Bitte keine Anträge einreichen!!!)

Marktfestsetzung beantragen

Die Marktfestsetzung erlaubt Ihnen die Festsetzung auf zeitlich begrenzte, allgemein regelmäßig stattfindende Veranstaltungen zum Vertreiben oder Ausstellen von Waren und Dienstleistungen.

 

Folgende Veranstaltungsarten werden unterschieden:

  • Messen (§ 64 GewO)
  • Ausstellungen (§ 65 GewO)
  • Großmärkte (§ 66 GewO)
  • Wochenmärkte (§ 67 GewO)
  • Spezialmärkte(§ 68 Abs. 1 GewO)
  • Jahrmärkte (§ 68 Abs. 2 GewO)

Durch die Marktfestsetzung können für die Veranstaltung bestimmte Marktprivilegien in Anspruch genommen werden (z.B. Öffnungszeiten außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten, Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht, Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen).

 

Die Voraussetzung ist ein Antrag auf Festsetzung sowie insbesondere die Zuverlässigkeit des Antragstellers, kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse und keine Abhaltung der Veranstaltung in einem Ladengeschäft. Die Zuverlässigkeit wird anhand des Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs überprüft.

 

Zur Beantragung müssen diese Unterlagen eingereicht werden:

  • Veranstalter
  • Ort und Platz
  • Zeit
  • Name der Veranstaltung
  • Voraussichtliche Anzahl und Zusammensetzung der Aussteller und Anbieter (ein vorläufiges Ausstellerverzeichnis ist beizufügen)
  • Art der angebotenen Waren oder Dienstleistungen
  • Teilnahmebedingungen
  • Pläne der Veranstaltung mit Standeinzeichnungen (maßstäblich)
  • Führungszeugnis der Belegart 0 des Veranstalters (erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnorts)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Veranstalters (erhältlich bei der Gewerbebehörde des Wohnorts)
  • Mietvertrag bzw. Einverständniserklärung des Grundstücksbesitzers, dass der Markt auf seiner Fläche abgehalten werden darf

Die Kosten betragen hierbei 50,00 Euro – 1500,00 Euro und kann bei der dafür zuständigen Behörde, abhängig vom Bundesland, beantragt werden.

Zum Online-Antrag