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Plakatierungsantrag (Diese Seite befindet sich im Aufbau. Bitte keine Anträge einreichen!!!)

Plakatierungsgenehmigung beantragen (Diese Seite befindet sich im Aufbau. Bitte keine Anträge einreichen!!!)

Für Veranstaltungen, welche in öffentlichen Weilheimer Einrichtungen stattfinden, kann eine Plakatierungserlaubnis ausgestellt werden.

 

Zeitraum der Plakatierung: frühestens einer Woche vor Veranstaltungsbeginn

 

Durch die Erteilung dieser Erlaubnis bleibt eine etwaige Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach sonstigen Rechtsvorschriften unberührt (z.B. verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen, etc.).

 

Für die Erteilung dieser Erlaubnis wird eine Bescheidsgebühr nach dem Bayerischen Kostengesetz in Höhe von 15,00 € erhoben.

 

 

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