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Sondernutzung / Infostand (Diese Seite befindet sich im Aufbau. Bitte keine Anträge einreichen!!!)

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Nach § 7 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund in der Stadt Weilheim i.OB (Sondernutzungs-Satzung) vom 01.12.2016 veröffentlicht im Amtsblatt vom 20.12.2016 Nr. 28, sind Informations- und Aktionsstände von gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen erlaubnisfähig, wenn sie in der Fußgängerzone aufgestellt werden.

 

Dabei kann ein Antragsteller grundsätzlich nicht öfters als einmal vierteljährlich zugelassen werden. Entsprechende Anlässe sind aus Koordinierungsgründen möglichst frühzeitig bei der Stadt anzumelden.

 

Die Erlaubnis ist spätestens 1 Woche vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu beantragen. Dabei sind Art, Zweck, Ort, Ausmaß und die voraussichtliche Dauer der Sondernutzung anzugeben und - soweit erforderlich - Zeichnungen und Pläne vorzulegen.

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