RisVerwaltung

Ratsinformationssystem

Approval

Veranstaltungen (Diese Seite befindet sich im Aufbau. Bitte keine Anträge einreichen!!!)

Veranstaltungsgenehmigung beantragen (Diese Seite befindet sich im Aufbau. Bitte keine Anträge einreichen!!!)

Anzeige einer Veranstaltung / Vergnügung

 

Wer nach Art. 19 LStVG eine öffentliche Veranstaltung/Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

 

Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen/Veranstaltungen bedarf der Erlaubnis, wenn

 

1. die Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird,

2. es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt (Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt),

3. zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als eintausend Besucher zugleich zugelassen werden sollen.

 

Die Mitteilung an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist vom Veranstalter bzw. Antragsteller selbst vorzunehmen.

Zum Online-Antrag